Psychiatrisch-psychotherapeutische Abklärungen und Diagnostik

Psychische Probleme haben in der Regel viele Ursachen. Psychische, biologische und soziale Ursachen greifen ineinander. Damit eine Therapie erfolgreich wird, braucht es ein umfassendes Verständnis der Ursachen. Erfolgt die Diagnose durch einen erfahrenen Psychiater im Gespräch, ist dies genauer als jeder Test. Selbstverständlich müssen mögliche medizinische Ursachen wie Hormonstörungen, internistische, neurologische Erkrankungen sowie Nebenwirkungen verschiedenster Medikament ausgeschlossen werden können.

Psychiater müssen Diagnosen stellen

Diagnostische Manuale wie ICD-10 oder DSM-V versuchen möglichst genau psychische Krankheiten zu diagnostizieren. Krankenkassen und Unfallversicherung bezahlen eine Behandlung nur, wenn eine psychiatrische Diagnose gestellt wird. Der Psychiater ist verpflichtet den Sozialversicherungen Auskunft über Diagnose, Behandlung und Prognose zu geben, unter der Bedingung, dass er vom Arztgeheimnis entbunden wird.

Die Grenzen von krank und gesund sind fliessend

Aus wissenschaftlicher Sicht ist aber längst klar: Es gibt keine klare Grenze zwischen krank und gesund, beispielsweise zwischen depressiv und nicht depressiv. Als junger Psychiater lernte ich noch, dass bei einer Depression einfach nur die Hirnbotenstoffe (Serotonin, Noradrenalin oder Dopamin) aus dem Gleichgewicht geraten seien und Antidepressiva würden helfen, das Gleichgewicht wiederherzustellen. Heute wissen wir, dass die Psyche und das Hirn anders funktionieren wie das Herz oder die Schilddrüse. Sie sind vielfach komplexer als andere Organe: Besteht beispielsweise eine Unterfunktion der Schilddrüse bringt man die Hormone wieder mit Hormontabletten wieder ins Gleichgewicht. Das funktioniert wunderbar. So kann man Depressionen oder Erschöpfungszuständen, die als Ursache eine Schilddrüsenunterfunktion haben, mit einer Hormonersatztherapie innert Wochen heilen, ohne eine Psychotherapie. Unser Gehirn ist ein äusserst komplexes ein Netzwerk mit Milliarden von Nervenzellen, die durch aber Milliarden von Synapsen miteinander im Austausch stehen. Die Hirnbotenstoffe sind gemäss unserem heutigen Verständnis nur ein Glied in der Kette der Verarbeitung von Informationen.

Ursachen erkennen sind der Anfang einer erfolgreichen Behandlung

Vor jeder Therapie steht eine Analyse der Ursachen. Bevor also eine psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung eingeleitet wird, muss abgeklärt werden, worum es sich handelt und welche Behandlungsmethoden in Frage kommen. In den allermeisten Fällen ist diese Abklärung in wenigen Sitzungen möglich, oft sogar in einer Sitzung. Die Diagnostik ist in der Psychiatrie und Psychotherapie durch das freie Gespräch mit gezielten Fragen am effizientesten und genausten. Manchmal braucht es als Ergänzung noch weiter diagnostische Abklärungen wie ein MRI bei Verdacht auf hirnorganische Störungen wie ein Tumor, Hirninfarkt oder eine Demenz. Manchmal erfordert die Differentialdiagnose auch eine hausärztliche Untersuchung mit Blutanalysen. In Ausnahmesituationen wird die Abklärung und Behandlung beim Spezialisten zum Beispiel im Schlaflabor bei Schlafstörungen oder bei hormonellen Fragen eine Konsultation beim Hormonspezialist empfohlen.

Ambulante oder stationäre Therapie

In weit über 90% der Menschen, die bei mir Hilfe wegen psychischer Probleme suchen, ist eine ambulante psychiatrische Behandlung ausreichend. Am Anfang meist eine Konsultation pro Woche, später weniger häufig. Es gibt Situationen in denen eine stationäre psychiatrische Behandlung notwendig ist. Das kann vorkommen bei Menschen mit fortgeschrittener Demenz, mit schwerer Substanzabhängigkeit oder bei Menschen, die selbst- oder fremdgefährdet sind.

Ärztliche Schweigepflicht

Die ärztliche Schweigepflicht (Patientengeheimnis), stellt eine selbstverständliche Grundlage für jede ärztliche und therapeutische Tätigkeit dar. Das gilt für jeden urteilsfähige Menschen. Jugendliche gelten in der Schweiz ab 14 Jahren bezüglich einer ärztlichen Behandlung als urteilsfähig. Ohne ihr Einverständnis darf ich weder den Eltern noch Lehrern oder anderen Personen Auskunft erteilen. Ohne ausdrückliche Entbindung von der Schweigepflicht darf ich Dritten gegenüber keine Auskunft erteilen: weder ob sich der Betroffene bei mir in Behandlung befindet, noch über Diagnose Behandlung und Prognose.

Zeugnisse

Zeugnisse und Berichte erstelle ich nur für Patienten, die bei mir in Behandlung sind. Auch für Zeugnisse und Berichte ist eine schriftliche Entbindung vom Arztgeheimnis notwendig. In der Regel bezahlt der Auftraggeber die Zeugnisse. Ich erläutere meinen Klienten den Inhalt von Zeugnissen und Berichten, die sie vor dem Versand am besten selber lesen und ihr Einverständnis für Inhalt und Adressat geben. Später  müssen die Klienten solche die Zeugnisse beim Auftraggeber selber einholen.